ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN der TESCO HANDELS GES.M.B.H.

1. Präambel

  1. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
  2. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
  5. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen.

2. Angebote

unsere Angebote oder die unserer Lieferwerke verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die dem Kunden übermittelten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und dergleichen mehr, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Bestellungen

  1. Die uns, bzw. unseren Vertretern übergebenen Bestellungen sind für den Besteller verbindlich und werden durch Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Absendung der Lieferfaktura und nur in dem darin angegebenen Umfang für uns rechtsgültig.
  2. Höhere Gewalt, Terrorismus oder Behinderungen aufgrund von Abwehrmaßnahmen gegen Terrorismus, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren und dergleichen mehr entbinden uns vom Vertrag.
  3. Konstruktions- und Formänderungen der bestellten Ware berechtigen den Kunden – soweit damit die Anwendung nicht grundlegend beeinträchtigt ist – nicht zum Vertragsrücktritt.

4. Preise

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, netto ab Werk A-5330 Fuschl am See, oder ab Lager unseres Lieferwerkes, exklusive Verpackung, Verladung und Transportversicherung. Bei Lieferung aus dem Ausland zusätzlich exklusive Verzollung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
  2. Tritt bei Lieferung von Importwaren zwischen Vertragsabschluß und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises eine Erhöhung des betreffenden Devisenkurses ein, erhöht sich der noch offene Kaufpreis im Verhältnis zur Kursänderung. Eine Ermäßigung des betreffenden Devisenkurses bleibt auf den Kaufpreis ohne Einfluss. Alle Preise basieren auf den Kosten (insbesondere auch Zoll- und Frachtkosten) und Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Falls sich diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, so gehen diese Änderungen zu Gunsten, bzw. zu Lasten des Käufers. Auch wenn ausdrücklich versandspesenfreie Lieferung vereinbart wurde, verpflichtet uns dies nur zur Übernahme der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig gewesenen tarifmäßigen Frachtkosten.

5. Erfüllung und Gefahrenübergang

  1. Bei Versendung durch uns geht die Gefahr in jedem Fall – auch bei Frankolieferungen – mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer, bzw. -falls sie vorher einem Spediteur vergeben wird – mit Übergabe an diesen auf den Kunden über. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit Absendung unserer Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.
  2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand durch uns und nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt unversichert auf Rechnung des Empfängers, auch bei Frankolieferungen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung, Eisenbahn- und Zolldeklarationen entstehen können, haften wir nur, wenn wir eine ausdrückliche, diesbezügliche Vorschrift des Kunden nicht beachtet haben.
  3. Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus irgendeinem Grunde notwendig werden, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Lieferzeit

  1. Die angegebenen Liefertermine sind annähernd, aber für uns unverbindlich. Wir können daher wegen Überschreitung der Lieferfrist in keiner Art für entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn haftbar gemacht werden. Der Kunde kann wegen Überschreitung der Lieferfrist nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er selbst allen Verpflichtungen rechtzeitig nachgekommen ist (Beibringung von ihm zu beschaffender Unterlagen und Genehmigungen, Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine etc.) und eine gesetzliche Nachfrist von mindestens 2 Monaten fruchtlos verstrichen ist. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht allerdings auch in diesem Fall nicht. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
  2. Auf "Abruf" bestellte Waren sind längstens innerhalb eines halben Jahres vom Datum der Bestellung an abzunehmen. Nach Ablauf dieser – oder einer etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren – Frist, steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern (gilt z.B. für spezielle Sonderanfertigungen, die auf Wunsch des Kunden erfolgten) oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für erlittenen Schaden und/ oder entgangenen Gewinn zu fordern.

7. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist, und beginnt zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 4a). Reklamationen sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon.
  2. Wir leisten Gewähr für sachgemäße Konstruktion, fehlerfreies Material und gute Ausführung der von uns gelieferten, fabrikneuen Maschinen und Industrieeinrichtungen, in dem wir uns – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – verpflichten, alle Teile, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich nach unserer Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Beim Austausch können auch reparierte, einwandfreie Ersatzteile verwendet werden. Dabei werden die Ersatzteile von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Beschädigung infolge schlechter Aufstellung, unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnützung übernehmen wir keine Haftung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen oder regelmäßig erneuert oder nachjustiert werden müssen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind ohne Veränderung oder Nacharbeit kostenlos und franko an uns einzusenden. Durch eine Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Sie endet auch für die Ersatzteile und die Garantiereparatur zum gleichen Zeitpunkt, wie für den ganzen Liefergegenstand. Für diejenigen Waren oder Warenteile, die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet er nie in weiterem Umfang, als ihm selbst gegen die Unterlieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen.
  3. Die Gewährleistung erlischt,
    1) wenn von anderer Seite als durch uns Eingriffe oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren ohne unsere schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder
    2) wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden; eine Stundung ändert nichts am Verlust des Gewährleistungsanspruches,
    3) wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung, Wartungsvorschriften) nicht befolgt und insbesondere die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder veranlasst hat.
  4. Zum Ersatz von entgangenem Gewinn sind wir in keinem Falle, zu sonstigem Schadenersatz sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8. Zahlung

Bei Lieferungen prompt ab Lager ist der gesamte Kaufpreis 20 Tage ab Fakturendatum ohne Abzug fällig.
Bei längeren Lieferzeiten ist 1/3 des Kaufpreises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft und der Rest nach Wareneingang und innerhalb 20 Tage ab Fakturendatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen in Hohe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart und sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben.
Zahlungen sind nur an uns direkt zu richten; unsere Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt. Ohne unsere Zustimmung anderweitig geleistete Zahlungen sind für den Kunden nicht schuldbefreiend. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des ausstehenden Fakturenbetrages ein. Sofern die Annahme von Wechsel vereinbart wurde, werden diese nur zahlungshalber hereingenommen. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden gegen uns ist ausgeschlossen. Eingehende Zahlungen werden – ungeachtet etwa anders lautender Widmungen des Kunden – stets zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital, bei vereinbarter Teilzahlung auf die am längsten fällige Rate, bei Vorhandensein mehrerer Forderungen auf die am längsten fällige Forderung verrechnet.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Zinsen und Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung der Wechsel, unser uneingeschränktes Eigentum. Während dieser Zeit ist die Veräußerung oder Vermietung der unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware nicht gestattet.
  2. Muss die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor restloser Bezahlung des Kaufpreises zurückgenommen werden, haftet der Kunde für allfällige Schäden durch Abnützung o.ä. zur Gänze und ungeteilten Hand.

10. Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so können wir unter gleichzeitiger Einräumung einer Nachfrist von mindesten 8 Tagen, gerechnet von der Absendung des Rücktrittsschreibens, mittels eingeschriebenen Briefes, vom Vertrag zurücktreten, von der Lieferung können wir überdies ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, falls über das Vermögen des Kunden Konkurs oder Ausgleich eröffnet wird oder uns Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, durch die uns die entstandene Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Ist der Kunde bereits im Besitz der Ware, so hat er sie unverzüglich franko zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware bei ihm – gleichfalls auf seine Gefahr und Kosten – abzuholen und der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, einer Besitzentziehung oder Besitzstörung. Der Kunde hat weiters für die Zeit vom Gefahrenübergang auf ihn (Punkt 4a) bis zum wieder Eintreffen der Ware bei uns ein Benützungsentgelt in der Höhe der ortsüblichen Mietgebühr sowie Ersatz für die in dieser Zeit eingetretene Beschädigung und sonstige Wertminderung der Ware, für die uns etwa entstandene Demontage- und Transportkosten, sowie für sonstige uns durch die Aufhebung des Vertrages entstandene Schäden zu leisten. Die Höhe der Beschädigung und der Wertminderung wird ausschließlich durch uns fachmännisch festgestellt. Der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm bezahlten, nach Abzug obiger Forderungen verbleibenden Kaufpreisteiles; eine Verzinsung desselben erfolgt nicht. Bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) sind wir berechtigt, die fertigen, bzw. angearbeiteten Teile dem Kunden zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Kaufpreises zu verlangen.
  2. Bei Vertragsstornierung durch den Kunden sind wir bei Annahme des Stornos berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine Stornogebühr in Höhe von 15 % zu verlangen.
  3. Über sonstige Fälle des Vertragsrücktrittes vgl. Punkt 2 und 5.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.
  3. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
  4. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

12. Schlussbestimmungen

  1. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
  2. Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekanntzugeben.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.